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Corona: Hinweise zum Ausreiten
von Miriam Abel
Auf Anfrage beim Ministerium zum den Regeln beim Ausritt erhielten wir folgende Antwort: als Grundlage für das Reiten im öffentlichen Raum gelten zunächst noch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gemäß § 3 CoronaVO. Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum derzeit nur alleine oder im Kreis der Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu 10 Personen gestattet (§ 3 Abs. 1 Corona-Verordnung). Demnach sind Aus-, Übungs- und Wanderritte im öffentlichen Raum unter Einhaltung der Abstandsregelungen mit bis zu zehn Personen möglich.