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Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.

Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Mit Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe fordert die FN nun einen bundesweit einheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer. Alternativ zum Kutschenführerschein besteht für Privatperson auch weiterhin die Möglichkeit, das Fahrabzeichen 5 abzulegen und darüber den Kutschenführerschein A gleich mit zu erwerben. Hierzu werden die Lehrinhalte zum Fahrabzeichen 5 zukünftig um ein Sicherheitsmodul ergänzt.

Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können den Kutschenführerschein A Privatperson ab sofort per Formblatt beantragen. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt. Der Versand der Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.

Quelle: FN

Kutschenführerschein A für Privatpersonen

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.

Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt. Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.

Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.

Kutschenführerschein B für Gewerbetreibende

Der Kutschenführerschein B Gewerbe richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die Bezeichnung „gewerbliche Fahrer“. Um den Kutschenführerschein B Gewerbe zu erhalten, muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Erste Lehrgänge werden ab Juni 2017 angeboten.

Theorie und Praxis
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein B umfasst mindestens 38 Lehreinheiten. Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.

Voraussetzungen
Bewerber für der Kutschenführerschein B Gewerbe müssen im Besitz des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. des APO-Gespannführers oder des Fahrabzeichens 5 (FA 5) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins B Gewerbe erfolgt nach bestandener Prüfung. Inhaber einer gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis zum Betrieb eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes, die vor dem 1.06.2017 erteilt wurde oder des APO-Gespannführers, können sich auf Antrag einen Kutschenführerschein B Gewerbe ausstellen lassen. Hierfür gibt es eine einjährige Übergangsfrist. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.

Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung des Kutschenführerscheins B (Gewerbetreibende)

Der Pferdesportverband Baden-Württemberg in Kooperation mit Rossnatur bzw. der Landesfahrschule Marbach lädt ein zur Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung des Kutschenführerscheins B für Gewerbetreibende. Der Kutschenführerschein B hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit muss zur Verlängerung des Kutschenführerscheins eine Fortbildung besucht werden. In Laichingen werden im Laufe des Jahres 2022 fünf Möglichkeiten zur Fortbildung angeboten. Jeder einzelne Termin ist für die Verlängerung des Kutschenführerscheins B ausreichend.

Ort: Fa. Rossnatour, Christel Erz, Wannenweg 10, 89150 Laichingen
Teilnehmer: 10 -12 Personen, Mindestteilnehmer: 4 Personen
Termin 1: Sonntag, 03. Dezember 2023
Termin 2: Samstag, 09. März 2024
Termin 3: Samstag, 18. Mai 2024
Anmeldeschluß: jeweils 14 Tage vorher
Lerneinheiten: 8 LE (je Termin)
Dozentinnen: Christel Erz, Claudia Stark

Ort: Landesfahrschule Marbach, Gestütshof 1, 72532 Gomadingen
Termin 1: Sonntag, 22. Oktober 2023
Lerneinheiten: 8 LE (je Termin)
Dozentinnen: Fred Probst

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