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News

Ausschreibungen für Amateurturniere werden unter Vorbehalt genehmigt

von Miriam Abel

Da die Landeskommission damit rechnet, dass in absehbarer Zukunft auch wieder Turniere für Amateure stattfinden können, da z.B. auch Kulturveranstaltungen bis 100 Teilnehmer möglich sind, werden ab sofort Ausschreibungen auch für Turniere, die nicht nur für den Profi- und Spitzensport ausgeschrieben sind, unter Vorbehalt genehmigt.

Dies bedeutet: Die Ausschreibungen werden unter Vorbehalt der Genehmigung des jeweiligen Ordnungsamtes genehmigt. Die Genehmigung des Ordnungsamtes muss schriftlich bis 24 Stunden vor Nennungsschluss (bei Turnieren mit Nennungsschluss am Montag oder Sonntag bis Freitag 12 Uhr) bei der LK vorgelegt werden. Ansonsten wird die Veranstaltung durch die LK abgesagt. Die Kosten für die Bearbeitung und Veröffentlichung der Ausschreibung (auch unter Vorbehalt) trägt der Veranstalter.

Eine Änderung der Veranstaltung in ein reines Profi- und Spitzensportturnier, bei fehlender Genehmigung durch das Ordnungsamt, ist nicht möglich, da dies nicht über eine Ausschreibungsänderung vorgenommen werden kann. Eine Erweiterung des Teilnehmerkreises (z.B. nachträgliche Öffnung für Amateure) hingegen ist bis 24 h vor Nennungsschluss ist möglich.

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