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Beirat Sport: LPO 2024 verabschiedet, Pilotprojekte bereits in 2023 möglich
von Miriam Abel
Warendorf (fn-press). Mit mehr als einem Jahr Vorlauf hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) kurz vor Weihnachten die Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2024 auf den Weg gebracht. Die neue LPO tritt in gut einem Jahr am 1. Januar 2024 in Kraft und steht im Zeichen von mehr Flexibilität.
Neben Änderungen, die u.a. die allgemeinen Bestimmungen und Ausrüstungsvorschriften betreffen, wurden in Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren auch neue Prüfungsformen beschlossen. Diese neuen Prüfungsformen können ab sofort als Pilotprojekte bereits in der Saison 2023 ausgeschrieben werden. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die EDV-technische Anwendung und Auswertung der neuen Prüfungsformen über TORIS nicht gewährleistet werden kann.
Dies sind im Springen:
* Gewöhnungs-Spring-LP nach Clear-Round-Richtverfahren: Dies ist eine Springprüfung für Reitern aller Leistungsklassen mit vier- bis sechsjährige Pferden über Hindernisse geringer Abmessung (etwa E-Niveau bzw. 85 cm). Die Bewertung erfolgt nach dem „Clear-Round-Modus“. Jedes Pferd, das die Aufgabe fehlerfrei gemeistert hat, landet automatisch auf Platz eins. Die Rangierung erfolgt anhand der Strafpunkte ohne Zeitwertung.
* Clear Round Springprüfungen: Dieses Richtverfahren ist bei Springprüfungen der Klasse E bis M* möglich. Diese wird nach Richtverfahren 501.A.1 mit EZ jedoch ohne Zeitwertung gerichtet, sprich für die Platzierung ist die Gesamtzahl der Strafpunkte entscheidend. Bei Strafpunktgleichheit erfolgt gleiche Platzierung.
* Springpferdeprüfung mit einem neuen, alternativen Bewertungsverfahren. Hier gibt es zunächst Wertnoten, nach denen das beste Viertel rangiert wird. Auf dem nächsten Platz dahinter landen gleichzeitig alle Pferde, die den Parcours zwar fehlerfrei absolviert haben, jedoch stilistisch nicht gut genug für das beste Viertel waren.
* Springprüfung analog Springpferdeprüfung: Dies ist eine Springprüfung für ältere Pferde ab sieben Jahren, die jedoch wie eine Springpferdeprüfung gewertet wird. Beurteilt wird die Rittigkeit
einschließlich Springmanier des Pferdes mit EZ, ausgedrückt in einer Wertnote.
Dies sind in der Dressur:
* Dressurreiterprüfungen Kl. S: als Vervollständigung des bestehenden Systems der Dressurreiterprüfung. Gerichtet wird nach den Kriterien der Dressurreiterprüfung, wobei unter anderem die Kandarenreife eines Reiters überprüft werden soll. Somit ist diese Prüfung immer auf Kandare auszuschreiben.
* Dressurpferdeprüfung Klasse S: zugelassen sind 7- und 8-jährige Pferde und/oder M- und G-Ponys. 8- jährige nur mit nicht mehr als einem Erfolg in Dressur- bzw. Dressurpferde-LP Kl. S im Anrechnungszeitraum gemäß § 62.1. Dressurpferdeprüfungen Kl. S können entweder im Richtverfahren 353 B oder im neuen Richtverfahren 353 C gerichtet werden. Bei diesem neuen Richtverfahren C vergibt ein Richter (bei C) „technische Noten“ für die Einzellektionen, ein weiterer Richter oder eine Richtergruppe beurteilt die Prüfung wie eine Dressurpferdeprüfung (Richtv. 353 B) mit fünf Einzelnoten, die dann in Prozente umgerechnet wird. Die Prozentpunkte des Richters bei C und der Richtergruppe/ des Richters werden addiert und durch zwei geteilt.
Dies sind in der Vielseitigkeit:
* Vielseitigkeitsprüfungen der Kl. L werden in L* und L** unterschieden.
* Geländepferdeprüfung Klasse E: Analog zum Springen soll Reitern aller Leistungsklassen die Gelegenheit geben werden, ihre vier- bis sechsjährigen Youngster an die Aufgaben im Gelände heranzuführen.
Dies ist im Fahren:
* Two-in-One-Prüfung: Zwei in eins heißt die neue Prüfungsform im Fahren, die eine Dressur- mit einer Kegelfahrprüfung kombiniert. Das Gespann absolviert dabei zunächst eine Dressur und durchfährt direkt im Anschluss einen Kegelparcours, der im Regelwerk bisher „Hindernisparcours“ hieß. „Two in One“-Prüfungen können in den Klassen A und M ausgeschrieben werden. Bei diesen Prüfung steht der Kegelparcours auf dem Dressurviereck und die Dressur wird um den Kegelparcours drumherum gefahren. Der Teilnehmer erhält zwei Ergebnisse, wobei das Ganze jedoch als nur ein Start gilt, weil nur einmal abgefahren wird. Das hat den Vorteil, dass so eine Two-in-One-Prüfung als Kombination mit einer Geländeprüfung an einem Tag absolviert werden kann.
Im Voltigieren wurden keine neuen Prüfungsformen beschlossen, lediglich die Altersklasse Junge Voltigierer (U21), kommt hinzu. Darüber hinaus steht es allen ab 2024 offen, ihr Pferd nicht nur traditionell links herum, sondern auch auf der rechten Hand zu longieren. Dabei ist auch möglich, dass zwischen Pflicht und Kür ein Handwechsel erfolgt.
Im Januar soll es wieder Raum zu Austausch und zur Diskussion aktueller Themen im Fahrsport geben. Der Disziplinausschuss Fahren hat gemeinsam mit dem Landesverband für den 15. Januar ein Aktiventreffen geplant. Stattfinden wird die Veranstaltung auf dem Wiesenhof der Familie Schäfer in Heroldstatt.
Nach dem Beginn mit Begrüßung um 10 Uhr wird sich eine Einheit zum Thema „Jeder Fahrer ist nur so gut wie sein Beifahrer“ anschließen. Im theoretischen Teil soll über das Verhalten der Kutsche in Extremsituationen gesprochen werden. Außerdem wird es eine Einheit geben, bei der gemeinsam das Regelwerk, wichtige Informationen sowie das Ausrechnen der Geländezeiten besprochen werden. Anschließend wird es zu dieser Theorie einen Praxisteil auf der Anlage geben. Erfahrene und erfolgreiche Fahrer und Beifahrer werden das zuvor gehörte demonstrieren und Rede und Antwort stehen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen, das jeder bis zum 05.01.23 in der Anmeldemail vorbestellen muss, ist eine gemeinsamer Austausch zwischen Fahrern, Offiziellen und Veranstaltern angedacht. Es soll die Chance genutzt werden, relevante Punkte für das Gelingen eines Turnieres, herauszuarbeiten und somit die Veranstaltungen für alle Beteiligten wieder ein Stück attraktiver zu machen.
Solch eine Veranstaltung lebt von einer regen Teilnahme, weshalb alle Fahrsportler in Baden-Württemberg, obgleich Starter in WBO oder CAI, eingeladen sind teilzunehmen. Notwendig ist dazu lediglich eine Anmeldung per Mail bis zum 05.01.23 an guenther@pferdesport-bw.de. Außerdem muss in dieser Mail, zur besseren Planbarkeit für das Wiesenhof-Team, das gewünschte Mittagessen vorbestellt werden.
Zur Auswahl stehen: Gemischter Braten (vom Schwein/Rind), paniertes Schnitzel, Käsespätzle oder Maultaschen in Brühe. Als Beilagen können Spätzle, Kartoffelgratin oder Pommes gewählt werden. Salat vom Buffet ist bei den Gerichten enthalten. Alle Informationen sowie die Essensauswahl im Detail mit Preisen finden Sie hier.
FEI Messtermine in Deutschland:
28. Januar 2023 in Warendorf
25.-26. Februar 2023 in München
15. März 2023 in München
22. April 2023 in Warendorf
Achtung: Fahrponys benötigen nur eine FEI Messung, wenn sie bei einem internationalen Championat vorgestellt werden sollen.
Wie auch bei den letzten FEI-Messterminen besteht die Möglichkeit über Neon zu nennen.
Für den ersten Messtermin in Warendorf können Sie bereits über Nennung-Online eine Nennung vornehmen.
Die anderen Ausschreibungen folgen dann immer einige Wochen vor dem jeweiligen Messtermin auf Nennung-Online.
Neben den Messterminen in Deutschland besteht auch die Möglichkeit, an einer Messung im Ausland teilzunehmen. Die Termine hierfür sind unter folgendem Link auf der Seite der FEI einzusehen:
https://inside.fei.org/fei/your-role/veterinarians/welfare/pony-measuring/calendar
Dieser Kalender wird immer durch die FEI aktualisiert.