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News

Corona-Krise: Aktueller Hinweis für Veranstalter

von Online-Redaktion

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 16. März 2020 sieht eine Außerkrafttreten erst für den 15.06.2020 vor. Gleichzeitig wird im §9(2) das Sozialministerium ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.

Die Landeskommission orientiert sich in der aktuellen Lage an den Schulschließungen bis 19.04.2020 und empfiehlt daher weiterhin die Veranstaltungen bis 19.04.2020 abzusagen.

Sollte das Land Baden-Württemberg den Zeitraum der Schulschließungen weiter ausdehnen und es absehbar sein, dass die Verordnung nicht früher außerkrafttreten wird, werden wir auch unsere Empfehlung entsprechend anpassen.

Absagegebühren werden dabei keine erhoben. Die Anmeldung eines Nachholtermins ist in 2020 kostenfrei. Zur Terminabstimmung der Nachholtermine wird die 100 km-Regel für Veranstaltungen bis Kl. M auf 50 km reduziert, sofern die Zustimmung des jeweiligen PSK bzw. Reiterrings vorliegt.

Genehmigungen von Reitabzeichen-Lehrgängen und –Prüfungen werden, bis zur Entspannung der Lage, nicht erteilt.

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