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Hinweis zur Durchführung von Trainingstagen
von Miriam Abel
In § 5 der Besonderen Bestimmungen der Landeskommission Baden-Württemberg ist die Durchführung von Trainingstagen geregelt. Neu hinzugekommen ist, dass durch die Verordnungen aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlich, bis auf Weiteres, eine Genehmigung des Trainingstages, vom zuständigen Ordnungsamt, vorgelegt werden muss. Hierfür ist in der Regel ein schlüssiges Hygienekonzept für den Ablauf des Trainingstages notwendig. Für Rückfragen und Unterstützung steht die Geschäftstelle gerne zur Verfügung.