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News

Infektiöse Anämie: Veranstalter müssen Pferde-Register führen

von Miriam Abel

Eine Änderung der sogenannten Einhufer-Blutarmut-Verordnung beschert den Organisatoren von Pferdeport- und Zuchtveranstaltungen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Nach dem Wunsch der Bundesländer soll bei jeder überregionalen Veranstaltung, bei der Pferde verschiedener Bestände zusammenkommen, ein neues Register mit Pferdedaten geführt werden. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Daten aller teilnehmenden Pferde und Ponys zu dokumentieren. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) kritisiert das Vorgehen der zuständigen Behörden.

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer, auch bezeichnet als Equine Infektiöse Anämie (EIA), ist eine bei Pferden, Eseln und Maultieren auftretende und durch ein Virus hervorgerufene Tierseuche, die der Anzeigepflicht unterliegt. Wird sie festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere Verschleppung zu verhindern (z.B. Betriebssperren, Einrichtung eines Sperrbezirks, Probennahmen bei Kontakttieren, Tötung betroffener Pferde). Das Virus wird durch stechende Insekten übertragen. In jüngster Vergangenheit wurde das Virus zwischen Januar 2017 und April 2018 bei 15 Pferden nachgewiesen. Bei fast allen damals betroffenen Pferden handelte es sich um Poloponys. Es wird vermutet, dass von Pferdepflegern und Besitzern unsachgemäß durchgeführte Infusionen bei Poloponys zur Weiterverbreitung des Virus geführt haben. 2020 wurde das Virus bei einem aus Spanien importierten Pferd im hessischen Kreis Offenbach nachgewiesen. Registrierte Turnierpferde waren nicht in die genannten Ausbruchsgeschehen involviert.

Um im Falle eines Ausbruchs der Erkrankung die Nachforschungen von Seiten der Veterinärbehörden zu vereinfachen, wurde die sogenannte Einhufer-Blutarmut-Verordnung verändert. Darin heißt es nun: „Wer eine überregionale Veranstaltung durchführt, bei der Einhufer verschiedener Bestände zusammenkommen, hat ein Register der zu der Veranstaltung verbrachten Einhufer zu führen.“

Folgende Daten müssen in dem Register erfasst werden:
Name des Pferdes/Ponys
Transpondercode (bei Pferden, die vor 2009 geboren sind und deshalb noch keinen Transponder haben, die Lebensnummer; siehe Equidenpass)
Name und Anschrift des Halters
Standort der Haltung oder des Betriebes

Die Verordnung sieht vor, dass die Informationen von den Veranstaltern (z.B. von Turnieren, Zuchtveranstaltungen oder breitensportlichen Veranstaltungen) manuell oder digital erfasst und auf Verlangen den Behörden vorzulegen sind. Das Register ist für drei Kalenderjahre aufzubewahren.

Das Formular zur manuellen Erfassung der Daten kann hier herunter geladen werden. Eine digitale Erfassung ist bereits mit Equi-Score möglich. An einer weiteren technischen Lösung durch z.B. Nennung Online wird derzeit gearbeitet.

Mehr Informationen über EIA gibt es unter www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/hygiene-im-pferdestall in dem Absatz „Übersicht der für Pferde ansteckenden Krankheiten“. Dort ist auch ein Dokument mit Antworten auf wichtige Fragen zum neuen Pferde-Register zu finden. Das Dokument steht zudem als Download zur Verfügung.

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