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Neue Corona-Verordnung (gültig ab 08.03.2021)
von Miriam Abel
Die neuste Corona-Verordnung und die damit verbundenen Lockerungen richten sich nach der jeweiligen 7-Tages-Inzidenz der Stadt- und Landkreise.
Liegt dieses stabil zw. 50-100 gilt:
"Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.(*)"
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 gilt:
"Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich."
Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 gilt:
"Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden."
Veranstaltungen sind weiterhin nur für den Profi- und Spitzensport zulässig.
Bei den Angaben zu den jeweiligen Inzidenzwerten wurde von der Seite des Ministerium zitiert: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/