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News

Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung der Landeskommission am 05.11.2024

von Miriam Abel

Die Mitgliederversammlung der Landeskommission tagte am Dienstag, 05.11.2024 in Sindelfingen. Im Rahmen der Sitzung wurde über unterschiedliche Themen gesprochen.

Der Rückblick auf die Saison 2024 ist zufriedenstellend: obwohl die Veranstaltungszahl minimal rückläufig ist, sind die Nennungs- und Starterzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Überarbeitung der Besonderen Bestimmungen für die kommende Saison 2025 an. Die Besonderen Bestimmungen 2025 werden in Kürze auf der Homepage des Verbandes unter Vorbehalt der Genehmigung durch die FN veröffentlicht. Über einige Änderungen möchten wir vorab bereits informieren:
•    Veranstalter von überregionale Meisterschaftsveranstaltungen (z.B. Süddeutsche oder Deutsche Meisterschaften) müssen bei verspäteter Anmeldung keine Einverständnisse der anderen Veranstalter einholen.
•    Die Vorgaben zur Humanmedizinischen Versorgung bei breitensportlichen Veranstaltungen mit Pferden werden an die geänderten Vorgaben der LPO angepasst.
•    Bei Wettbewerben gem. WBO muss der Teilnehmerkreis nicht anhand von Leistungsklassen definiert werden.
•    Ponymessbescheinigungen für Ponys können von deutschen FEI Tierärzten (Official Vets), nicht mehr nur von FEI Tierärzten aus Baden-Württemberg, ausgestellt werden.
•    Bei Fahrveranstaltungen ist bei reinen Dressur- und Kegelfahr-LP/WB die Rufbereitschaft des Tierarztes ausreichend. Bei Gelände-LP/ WB ist die ständige Anwesenheit des Tierarztes erforderlich.

Der gemeinsame Vertrag der Landestierärztekammer und der Landeskommission zur tierärztlichen Betreuung von Pferdesportveranstaltungen wurde für die kommenden drei Jahre neu verhandelt. Der Vertrag wurde dahingehend ergänzt, dass sowohl die Tierärztekammer als auch die LK die Abrechnung des 1,4 fachen Satzes als angemessen erachten. Die Abrechnung des einfachen Satzes ist weiterhin zulässig. Da dies gegebenenfalls eine Kostensteigerung für die Veranstalter bedeutet, wurden die Besonderen Bestimmungen angepasst. Die zusätzlichen Gebühren, die für die humanmedizinische und tiermedizinische Versorgung, die je reserviertem Startplatz erhoben werden können, wurde angepasst. Statt bisher 1,50 € kann man in 2025 bis maximal 2,- € ansetzen.

Des Weiteren wurden die geplanten APO Änderungen, die allerdings erst 2026 wirksam werden, vorgestellt.
Auch die geplanten Fortbildungen für Turnierfachleute wurden thematisiert. Diese werden sobald alle Details fest stehen, entsprechend veröffentlicht.

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