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News

Wichtige LPO-Änderungen für Teilnehmer (Reiten)

von Miriam Abel

Im folgenden sind die wichtigsten LPO-Änderungen für Teilnehmende aufgeführt. Darüber hinaus muss auch immer die Ausschreibung der PLS berücksichtigt werden.

Allgemein:
Auf PLS kann die Kl. E nur noch gem. LPO ausgeschrieben werden.

Das Mindestalter für die Beantragung der Schnupperlizenz (LK 7) wurde gestrichen.

In Dressur und Springprüfungen Kl. E sind pro Pferd zwei Teilnehmer zugelassen. Dies gilt auch für Geländeprüfungen Kl. E mit beurteilendem Richtverfahren (Wertnotenvergabe).

Die Altersklassen U14, U18, U21 etc. geben jeweils das Höchstalter der Teilnehmenden an.

Die Einstufung in Option geschlossen (A) und offen (B) wurde umbenannt in Amateur und nicht Amateur. Bei den Einstufungskriterien hat sich lediglich geändert, das nicht mehr der Start in S*** Prüfungen zum Verlust des Amateurstatus in der darauffolgenden Saison führt sondern erst mehr als eine Platzierung in Prüfungen Kl. S*** u./o. höher.

Korrekturrunden sind nach misslungenen Ritten möglich sofern Veranstalter und Richter dem zustimmen. Ist eine Korrekturrunde erwünscht, sollte dieser Wunsch unverzüglich nach dem Ritt der Richtergruppe und dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit diese die Umsetzung prüfen können.

Starts außer Konkurrenz müssen nicht mehr über Neon genannt werden, es ist eine Anmeldung zur jeweiligen Prüfung an der Meldestelle ausreichend. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung von Starts außer Konkurrenz und legt die zu zahlende Gebühr fest. Die Beschränkung, dass Starts außer Konkurrenz nur in den Kl. E-L möglich sind, entfällt. Starts außer Konkurrenz müssen beim Melden angegeben und auf der Starterliste als solches gekennzeichnet sein. Die Einschränkung, dass ein Pferd auf einer PLS nur in zwei benachbarten Klassen je Disziplin starten darf, gilt nicht für Starts außer Konkurrenz.

Stuten nach dem 4. Trächtigkeitsmonat oder mit Fohlen bei Fuß sind nicht zu PLS zugelassen.

Die Anzahl der Starts pro Tag pro Pferd ist auf maximal drei Starts begrenzt. Ein 4. und 5. Start ist nur in gerittenen ersten Einsteiger-Wettbewerben gem. WBO 2.2 (z.B.Führzügel-WB) möglich. Mannschafts-LP und Starts in Kl. E zählen bei den drei Starts mit.

Nummernschilder (Kopfnummern) sind beidseitig, gut lesbar während der Vorbereitung und der Prüfung anzubringen.

Die Verwendung einer Helmkamera ist grundsätzlich zulässig und erfolgt auf eigenen Gefahr des Teilnehmenden.

Dressur:
Das Aufgabenheft wurde ebenfalls überarbeitet. Alle Prüfungen werden nach dem Aufgabenheft 2024 geritten.

In Prüfungen ab Kl. S kann der Reiter wählen, ob er mit Jackett oder mit Frack reitet.

Bei allen Prüfungen Kl. L* - S* ist in der Ausschreibung angegeben, ob die Prüfung auf Trense oder Kandare geritten wird. Dressurreiterprüfungen Kl. S und Dressur Prüfungen ab Kl. S** werden immer auf Kandare geritten.

Dreijährige Pferde dürfen maximal bei fünf PLS im Jahr vorgestellt werden. Pro Woche eine PLS und pro Tag ein Start.

Dressurpferdeprüfungen Kl. L sind für 5- bis 7-jährige Pferde. 4-Jährige sind nicht mehr zugelassen. Die Dressurpferdeprüfungen Kl. S für 7- und 8-jährige Pferde wurde neu eingeführt.
Im Richtverfahren 353.B können die Wertnoten mit Dezimalzahlen (eine Stelle) gegeben werden.
Es gibt für Dressurpferdeprüfungen Kl. S ein neues gemischtes Richtverfahren (353.C).

Sofern nicht binnen 45 Sekunden nach Glockenzeichen gestartet wird, erfolgt ein Punktabzug von der Bewertung der Aufgabe.

Bei Dressurprüfungen Kl. M** und Dressurreiterprüfungen Kl. S im gemeinsamen Richten (402.A) müssen beide Richter der Prüfung die entsprechende Qualifikation haben.
Dressurprüfungen Kl. S sind nur noch im getrennten Richten möglich (RV 402.B).

Die Ausschlüsse wurden neustrukturiert. Es gibt nun eine Unterscheidung zwischen Kann- und Muss-Ausschlüssen.

Springen:
Das Aufgabenheft wurde ebenfalls überarbeitet. Alle Prüfungen werden nach dem Aufgabenheft 2024 geritten. Dies wird bei Standardparcours relevant.

Bei allen Springprüfungen wird die Hindernishöhe im Ausschreibungstext angeben. 75% der Sprünge im Parcours müssen diese Höhe inkl. einer Abweichung von ca. +/- 3 cm haben.

Zulässig ein Paar Sporen mit einer max. Länge von 4 cm, ab dem Stiefel gemessen (ggf. inkl. frei rotierendem Rädchen, ohne Zacken). Dies bedeutet die Länge wurde verkürzt und Sporen mit Zacken sind nicht mehr zulässig.

Der Schutzgurt ist auf dem Vorbereitungsplatz und in der Prüfung zugelassen. In Baden-Württemberg gilt zudem: Teilnehmende, die ihr Pferd mit Schutzgurt (Body Protector) reiten, müssen vor jedem Start ihr Pferd unaufgefordert beim Richter am Vorbereitungsplatz zur Kontrolle des durch den Schutzgurt abgedeckten Bereichs vorstellen. Das Freilegen des dadurch abgedeckten Bereiches erfolgt durch den Teilnehmer oder dessen Beauftragten.

Bei allen Spring-/ Springpferdeprüfungen führt die zweite Unterbrechung zum Ausschluss.

Es gibt eine neue Basisprüfung für 4-6 jährige Pferde, die Gewöhnungsspringprüfung nach Clear Round Richtverfahren mit einer Hindernishöhe von 80 cm oder 85 cm. Im Parcours ist keine Kombination enthalten.

Bei Springpferdeprüfungen entfallen grundsätzlich die Handicaps bezüglich der Vorerfolge.

4-jährige Pferde sind in Springpferdeprüfungen Kl. A und Stilspringprüfungen Kl. A erst ab 01. März, in Springpferdeprüfungen Kl. L erst ab 01. Juli startberechtigt.

Im Stechen bzw. in der Siegerrunde darf die Hindernishöhe nur noch um bis zu 5 cm erhöht werden sofern alle Teilnehmenden am Stechen oder der Siegerrunde Strafpunktfrei sind.
Die Startreihenfolge im Stechen ist analog dem Umlauf, in der Siegerrunde in umgekehrter Reihenfolge der Rangierung aus dem Umlauf.

Der Joker im Punktespringen kann bis zu 10 cm höher als die ausgeschriebene Hindernishöhe sein.

Die Ausschlüsse wurden neustrukturiert. Es gibt nun eine Unterscheidung zwischen Kann- und Muss-Ausschlüssen.

Vielseitigkeit:
Das Aufgabenheft wurde ebenfalls überarbeitet. Alle Prüfungen werden nach dem Aufgabenheft 2024 geritten.

Der Schutzgurt ist im Springen und im Gelände auf dem Vorbereitungsplatz und in der Prüfung zugelassen. In Baden-Württemberg gilt zudem: Teilnehmende, die ihr Pferd mit Schutzgurt (Body Protector) reiten, müssen vor jedem Start ihr Pferd unaufgefordert beim Richter am Vorbereitungsplatz zur Kontrolle des durch den Schutzgurt abgedeckten Bereichs vorstellen. Das Freilegen des dadurch abgedeckten Bereiches erfolgt durch den Teilnehmer oder dessen Beauftragten.

Geländepferdeprüfungen gibt es nun auch in Kl. E (max. 80cm) für 4- bis 6-jährige Pferde.
In Kl. A sind die 4-jährigen erst ab 01. März zugelassen.
Bei Geländepferdeprüfungen entfallen grundsätzlich die Handicaps bezüglich der Vorerfolge.

Die Anforderungen in den unterschiedlichen Klassen wurden hinsichtlich Höhe, Anzahl der Sprünge, Tempo etc. konkretisiert.

In Vielseitigkeitsprüfungen Kl. L-S werden die Strafpunkte in der Dressur ohne Koeffizienten berechnet.

In der Teilprüfung Springen erfolgt der Ausschluss nach der zweiten Unterbrechung. Im Gelände weiterhin nach der Dritten. Die Ausschlüsse wurden neustrukturiert. Es gibt nun eine Unterscheidung zwischen Kann- und Muss-Ausschlüssen.

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