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Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.

Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Mit Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe fordert die FN nun einen bundesweit einheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.

Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer. Alternativ zum Kutschenführerschein besteht für Privatperson auch weiterhin die Möglichkeit, das Fahrabzeichen 5 abzulegen und darüber den Kutschenführerschein A gleich mit zu erwerben. Hierzu werden die Lehrinhalte zum Fahrabzeichen 5 zukünftig um ein Sicherheitsmodul ergänzt.

Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können den Kutschenführerschein A Privatperson ab sofort per Formblatt beantragen. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt. Der Versand der Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.

Quelle: FN

Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung des Kutschenführerscheins B (Gewerbetreibende)

Der Pferdesportverband Baden-Württemberg in Kooperation mit Rossnatur bzw. der Landesfahrschule Marbach lädt ein zur Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung des Kutschenführerscheins B für Gewerbetreibende. Der Kutschenführerschein B hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit muss zur Verlängerung des Kutschenführerscheins eine Fortbildung besucht werden. In Laichingen werden im Laufe des Jahres 2022 fünf Möglichkeiten zur Fortbildung angeboten. Jeder einzelne Termin ist für die Verlängerung des Kutschenführerscheins B ausreichend.

Ort: Fa. Rossnatour, Christel Erz, Wannenweg 10, 89150 Laichingen
Teilnehmer: 10 -12 Personen, Mindestteilnehmer: 4 Personen
Termin 1: Sonntag, 03. Dezember 2023
Termin 2: Samstag, 09. März 2024
Termin 3: Samstag, 18. Mai 2024
Anmeldeschluß: jeweils 14 Tage vorher
Lerneinheiten: 8 LE (je Termin)
Dozentinnen: Christel Erz, Claudia Stark

Ort: Landesfahrschule Marbach, Gestütshof 1, 72532 Gomadingen
Termin 1: Sonntag, 22. Oktober 2023
Lerneinheiten: 8 LE (je Termin)
Dozentinnen: Fred Probst

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