Der Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus einem Obmann und zwei Beisitzern sowie zwei Ersatzmitgliedern und wird von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Ehrenrat entscheidet mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Landesverbandes, soweit der Vorfall mit der Verbandszugehörigkeit in Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts nach der LPO gegeben ist.
Mitglieder des Ehrenrates sind:
- Walter Klein
- Gerhard Klotz
- Dr. Dietrich Plewa
- Gerd Sickinger
- Gerhard Ziegler