Für die Genehmigung der Ausschreibung ist die Einhaltung folgender Vorgaben zwingend erforderlich:
- Die Turniere finden, bis 31.07.2020, mit maximal 100 gleichzeitig anwesenden Zuschauern statt.
- Der Turnierbetrieb ist nur zulässig, wenn an ihm weniger als 100 Sportler gleichzeitig anwesend sind. Die Zahl der ansonsten anwesenden Personen (Pfleger, Helfer, Organisationsteam) ist so weit wie möglich zu reduzieren.
- Der Veranstalter hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Polizeibehörde nach §§ 16, 25 lfSG, folgende Daten bei allen anwesenden Personen (inkl. Zuschauer) zu erfassen: Name und Vorname der Person, Datum sowie Beginn und Ende der Anwesenheit sowie Telefonnummer und Adresse der Person. Diese Daten sind 4 Wochen nach Veranstaltungsende zu löschen.
- Der Veranstalter hat einen Hygienebeauftragten zu bestimmen, der für die Einhaltung der Hygiene-Regeln verantwortlich ist
- Alle Beteiligten sind über Reinigungsmöglichkeiten der Hände zu informieren.
- In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen, Seife und Papierhandtücher sind in genügender Menge zur Verfügung zu stellen
- Sanitärräume sind regelmäßig und angemessen zu reinigen
- Während der gesamten Veranstaltung muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden
- Durch Aushang muss, insbesondere auf Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, prägnant und übersichtlich hingewiesen werden
- Mit der Zeiteinteilung werden alle Teilnehmer über die geltenden Vorschriften informiert
- Auf den Vorbereitungsplätzen können je Vorbereitungsplatz max. 10 Reiter ihre Pferde gleichzeitig vorbereiten
- Zur Vorbereitung der Pferde für Springprüfungen, ist ein Hindernisdienst vom Veranstalter zu stellen. Eigene Helfer des Teilnehmers auf dem Vorbereitungsplatz sind nur dann zulässig, wenn von diesen Helfern hierzu Handschuhe und Mundschutz getragen und der Mindestabstand von 1,5m zu anderen anwesenden Personen nicht unterschritten wird. Das verwendete Hindernismaterial muss bei Einsatz von Helfern der Teilnehmer im Berührungsbereich regelmäßig desinfiziert werden.
- Bei getrenntem Richten in Dressurprüfungen, müssen Protokolle erstellt werden und können z.B. über equi sore zur Einsicht bereitgestellt werden. Es erfolgt keine Ausgabe von Papierunterlagen. Die Papierunterlagen verbleiben zur Leistungsdokumentation beim Veranstalter und sollen möglichst digital zur Verfügung gestellt werden (z.B. Handyfoto per Email an den Teilnehmer)
- Beim gemeinsamen Richten kann alternativ ein mündliches Protokoll erfolgen oder das schriftliche Protokoll wird vom Veranstalter dem Teilnehmer digital bereitgestellt
- Die Meldestelle ist möglichst nur über z.B. equi score und Telefon erreichbar. Personenkontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Idealerweise wird das Gewinngeld, im Anschluss an die Veranstaltung, an die Teilnehmer überwiesen.
- Siegerehrungen dürfen unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften mit und ohne Pferde durchgeführt werden. Sieger und Platzierte müssen jedoch mindestens über Ansagen und online bekanntgegeben werden.
In der Ausschreibung muss auf folgende Punkte hingewiesen werden:
- Nach Beendigung der Prüfungen/Wettbewerbe verpflichten sich die Teilnehmer schnellstmöglich das Turniergelände zu verlassen
- Die teilnehmenden Reiterinnen und Reiter verpflichten sich, aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen Maßnahmen, vollumfänglich umzusetzen
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen die Kontakt zu mit SARS-CoV-2 infizierten Personen bzw. in häuslicher Quarantäne lebenden Menschen innerhalb den letzten 14 Tagen hatten oder Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur vorhanden sind
- Wer sich nicht an die diese Maßnahmen hält wird umgehend des Turnierplatzes verwiesen
Landeskommission Baden-Württemberg
Stand: 29.06.2020